Vorbemerkung
Bitte lesen Sie diese Bedingungen vor dem Antrag sorgfältig. Für einzelne Festgeldangebote gelten zusätzlich die Angaben im jeweiligen Produktblatt und in der Vertragsbestätigung.
Bei Abweichungen geht die individuelle Vertragsbestätigung vor. Fragen beantwortet Rauschenbach Rendite GmbH vor dem Vertragsschluss in Textform.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Festgeldverträge zwischen Rauschenbach Rendite GmbH und der jeweiligen Kundin oder dem jeweiligen Kunden. Sie gelten in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlicht ist.
Kundinnen und Kunden können Privatpersonen oder Unternehmen sein. Ergänzende Vereinbarungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Rauschenbach Rendite GmbH bestätigt wurden.
§ 2 Antrag und Vertragsschluss
Der Antrag auf Eröffnung eines Festgeldkontos ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags. Rauschenbach Rendite GmbH prüft die Angaben und kann zusätzliche Nachweise zur Identität, Vertretungsberechtigung oder Herkunft der Einlage anfordern.
Der Vertrag kommt zustande, sobald Rauschenbach Rendite GmbH den Antrag annimmt und eine Vertragsbestätigung in Textform übermittelt. Vorher besteht kein Anspruch auf die beworbene Laufzeit oder den angegebenen Zinssatz.
Angaben müssen stimmen
Die Kundschaft trägt die Verantwortung für vollständige und richtige Angaben. Änderungen von Name, Anschrift, Bankverbindung oder Vertretungsberechtigung sind unverzüglich mitzuteilen.
§ 3 Einlage und Zinsen
Die vereinbarte Einlage muss innerhalb der in der Vertragsbestätigung genannten Frist von einem zugelassenen Zahlungskonto eingehen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem von Rauschenbach Rendite GmbH benannten Konto.
Der vereinbarte Zinssatz gilt für die gesamte festgelegte Laufzeit. Eine Änderung während dieser Laufzeit findet nicht statt. Die konkrete Mindest- oder Hösteinlage ergibt sich aus dem gewählten Angebot.
Auszahlung der Zinsen
Zinsen werden nach der vertraglichen Vereinbarung berechnet. Die Auszahlung erfolgt zum vereinbarten Fälligkeitstermin auf das hinterlegte Referenzkonto oder wird der Einlage zugerechnet, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Steuern und gesetzliche Abzüge werden nach den jeweils geltenden Vorschriften behandelt. Die Kundschaft muss Rauschenbach Rendite GmbH die hierfür erforderlichen Angaben zur Verfügung stellen.
§ 4 Laufzeit und Fälligkeit
Die Laufzeit beginnt mit dem in der Vertragsbestätigung genannten Startdatum. Sie endet mit Ablauf des vereinbarten Fälligkeitstages. Eine vorzeitige Verfügung über die Einlage ist während der Laufzeit grundsätzlich ausgeschlossen.
Am Fälligkeitstag werden Einlage und geschuldete Zinsen nach der Vereinbarung abgerechnet. Eine automatische Verlängerung findet nur statt, wenn sie im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist und die Kundschaft rechtzeitig über die Bedingungen informiert wurde.
Vorzeitige Verfügung
Eine vorzeitige Rückzahlung kann nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen oder nach einer gesonderten Zustimmung von Rauschenbach Rendite GmbH erfolgen. Ein Anspruch auf eine solche Zustimmung besteht nicht.
§ 5 Pflichten der Kundschaft
- Die Kundschaft stellt alle für die Prüfung und Kontoführung erforderlichen Informationen vollständig bereit.
- Die Kundschaft nutzt das Referenzkonto, das im eigenen Namen oder im Namen des berechtigten Unternehmens geführt wird.
- Die Kundschaft bewahrt Vertragsunterlagen und Zugangsdaten sorgfältig auf und schützt sie vor dem Zugriff Dritter.
- Verdächtige Vorgänge, falsche Überweisungen oder einen möglichen Missbrauch des Zugangs meldet die Kundschaft unverzüglich.
Bei Geschäftskonten weist die vertretungsberechtigte Person ihre Befugnis auf Nachfrage nach. Änderungen in der Vertretung wirken gegenüber Rauschenbach Rendite GmbH erst, sobald sie nachgewiesen wurden.
§ 6 Kündigung und Beendigung
Ein Festgeldvertrag endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen, sofern die Vertragsbestätigung keine andere Regelung enthält.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann vorliegen, wenn wesentliche Vertragsangaben falsch waren, gesetzliche Prüfungen nicht abgeschlossen werden können oder die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist.
Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Bereits entstandene Ansprüche werden bis zum Beendigungszeitpunkt abgerechnet.
§ 7 Haftung und Kommunikation
Rauschenbach Rendite GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit gilt die Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Mitteilungen
Vertragliche Mitteilungen werden an die zuletzt mitgeteilte Anschrift oder elektronische Adresse gesendet. Die Kundschaft hält ihre Kontaktdaten aktuell. Eine Änderung wird wirksam, sobald sie bestätigt oder im Kundenkonto verarbeitet wurde.
§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit
Rauschenbach Rendite GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften und für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Festgeldvertrags.
Einzelheiten zu Datenarten, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung. Gesetzliche Pflichten zur Aufbewahrung und zur Prüfung von Geschäftsbeziehungen bleiben bestehen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht, soweit keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen. Vertragssprache ist Deutsch.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien ersetzen die unwirksame Regelung durch eine rechtlich zulässige Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Änderungen dieser Bedingungen werden der Kundschaft in geeigneter Form mitgeteilt. Sie gelten nur für bestehende Verträge, wenn dies gesetzlich zulässig ist und die Kundschaft ausreichend über die Änderung informiert wurde.